Wettbewerbsreglement

Was soll mit dem Konzept- und Projektwettbewerb zum Thema Leben und Wohnen im Alter ausgezeichnet werden?

Mit dem Preis des Konzept- und Projektwettbewerbs zum Thema Leben und Wohnen im Alter sollen innovative, noch nicht realisierte Ideen, Projekte oder Konzepte für Neu-, Um- oder Ausbauten, für Reorganisationen, neue Wohn-, Betreuungs-, Pflege und für Weiterbildungskonzepte oder Präventionsprojekte ausgezeichnet werden. Eingereicht werden können Ideen, Projekte oder Konzepte, die im Kanton Zürich verwirklicht werden sollen.

Wer kann am Projektwettbewerb teilnehmen?

Am Wettbewerb können sich natürliche Personen und private, gemeinnützige Organisationen sowie juristische Personen, die keinen Gewinn ausschütten und öffentliche Institutionen beteiligen. Diese müssen nicht im Kanton Zürich ansässig resp. wohnhaft sein, solange die Realisation ihrer Idee, Ihres Konzepts oder Projekts im Kanton Zürich vorgesehen ist.Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitglieder der Jury und des Stiftungsrates sowie ihnen nahe stehende Personen (insbesondere Angestellte, Verwandte).

Was für ein Preis wird mit dem Konzept- und Projektwettbewerb verliehen?

Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 100'000.-. Die Jury entscheidet über die Anzahl der ausgerichteten Preise und deren Höhe (es kann auch nur ein Preis zugesprochen werden).

Preisträger und Finalisten dürfen in Publikationen ihre Idee, ihr Projekt oder Konzept mit dem Gütesiegel der Stiftung kennzeichnen. Die Erfahrung früherer Preisträger und Finalisten hat gezeigt, dass eine Auszeichnung durch die Fachjury der Heinrich & Erna Walder-Stiftung für Finanzierung und Umsetzung eines Projekts förderlich ist. 

Gütesiegel "Preisträger 2011"
Gütesiegel "Finalist 2011"

Publikationen

Die Heinrich & Erna Walder-Stiftung publiziert eine Broschüre, in der alle Preisträger- und Finalistenprojekte näher vorgestellt werden. Diese wird anlässlich der Preisverleihung vom 25. November 2011 vorgestellt.